[Video] Nicht vergessen: Die Rettungsgasse ist nicht nur im Stau zu bilden!

Eigentlich sind wir es inzwischen leid, über die Rettungsgasse überhaupt noch schreiben zu müssen. Doch leider kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeugführer zu dem Zeitpunkt als die Rettungsgasse in der Fahrschule besprochen wurde, Kreide holen waren – so kommt es einem zumindest vor. Daher möchten wir heute nicht nur einen (erneuten) Blick auf die rechtliche Seite werfen, sondern auch in einem kurzen Inside View in einen RTW springen und euch somit zeigen, wie eine Rettungsgasse aus Sicht der Retter aussieht und mit welchen Problemen sie gegebenenfalls zu kämpfen haben. Immer sollte man auch bedenken, dass es auch einmal die eigene Person betreffen kann, welche nach einem Unfall vielleicht im Fahrzeug eingeklemmt ist und somit auf schnelle Hilfe angewiesen ist. Daher gilt: Im Stau SOFORT RETTUNGSGASSE bilden!

Hier ist eine Rettungsgasse zu bilden:

Paragraph 11 Abs. 2 StVO schreibt vor, dass eine Rettungsgasse auf Autobahnen sowie Außerortsstraßen dann zu bilden ist, wenn sich in einer Fahrtrichtung Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit bewegen oder im Stillstand befinden. In diesem Fall muss die problemlose Durchfahrt für Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Technischem Hilfswerk gewährleistet sein. Die Bildung muss hierbei zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen erfolgen.

Bildung der Rettungsgasse auf einer zweispurigen Richtungsfahrbahn.

 

Bildung einer Rettungsgasse auf einer mehrspurigen Richtungsfahrbahn.

Missachtung der Rettungsgasse seit 19. September 2017 erheblich teurer:

Mit dem 19. September 2017 wurden die Strafen für die Nicht-Bildung einer Rettungsgasse zumindest etwas dem europäischen Ausland angeglichen. Hierfür sieht der Bußgeldkatalog nun folgendes vor:

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine freie Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte. 200 € 2
…mit Behinderung 240 € 2 1 Monat
…mit Gefährdung 280 € 2 1 Monat
…mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat
Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn nicht sofort freie Bahn zu schaffen. 240 € 2 1 Monat
…mit Gefährdung 280 € 2 1 Monat
…mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat

 

Bjørn Max Wagener

BOS-Journalist Medienservice Vogtland / News5 • Gründer und Pressesprecher von Vogtland Blitzer • Urban Explorer • Katzennerd

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